Grenzsteuersatz und Splitting — wann lohnt es sich wirklich?

Ehegattensplitting nach §32a Abs. 5 EStG: Einkommen halbieren → Tarif anwenden → Ergebnis verdoppeln. Mit konkreten 2026er Zahlen und Faustregel: Je ungleicher die Einkommen, desto höher der Splittingvorteil.

Splittingvorteil — 5 Beispielfälle

Einkommen P1Einkommen P2ESt einzelnESt SplittingVorteil
60.000 €60.000 €28.466 €28.466 €0 €
80.000 €40.000 €29.673 €28.466 €1.207 €
100.000 €20.000 €32.434 €28.466 €3.968 €
120.000 €0 €39.264 €28.466 €10.798 €
150.000 €50.000 €62.412 €61.728 €684 €

Werte jeweils ohne Soli, Kirchensteuer oder Sozialabgaben — pure tarifliche ESt nach §32a EStG 2026 (ze = zu versteuerndes Einkommen).

Was die Tabelle zeigt

Bei zwei Partnern mit identischem Einkommen (60k/60k) ist der Splittingvorteil exakt 0 €. Sobald sich die Einkommen spreizen, wächst der Vorteil — beim Extremfall „einer verdient alles" (120k/0) liegt er bei mehrere tausend Euro pro Jahr.

Hintergrund: Der progressive Tarif macht hohe Einkommen relativ teurer. Beim Splitting wird das hohe Einkommen rechnerisch „auf zwei Schultern verteilt", rutscht damit in niedrigere Tarifzonen, und der Effekt vervielfacht sich durch die Verdopplung am Schluss.

Live nachrechnen

€/Jahr
15.000 €250.000 €
Veranlagung

Die Schätzung Brutto → zvE basiert auf Pauschalen (Werbungskosten 1.230 €, Vorsorgeaufwendungen). Eine echte Steuererklärung kann durch individuelle Werbungskosten oder Sonderausgaben abweichen.

1

Theorie — was sagen die Tabellen?

Grenzsteuersatz (§32a EStG)
32,0 %

Steuer auf den nächsten Euro deines zvE.

Durchschnittssteuersatz
18,2 %

Tatsächliche ESt geteilt durch dein zvE.

Geschätztes zvE
81.028 €
Tarifliche ESt
14.744 €
Tarifzone
Spitzensteuersatz-Zone (69.879 – 277.825 € zvE)

Achtung: Der Grenzsteuersatz gilt nur für den nächsten Euro deines zvE. Auf dein gesamtes Einkommen zahlst du nur den Durchschnittssteuersatz.

2

Realität — was zahlst du wirklich?

Echter Grenz-Abgabensatz
40,6 %

Das nimmt der Staat dir vom nächsten Euro Brutto wirklich weg.

  • Einkommensteuer30,0 %
  • Rentenversicherung9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung1,3 %
Soli
0 €
Kirchensteuer
0 €
SV-Anteil AN
18.377 €
Netto/Jahr
66.879 €
Wichtig: Über den Beitragsbemessungsgrenzen fallen keine Sozialabgaben mehr an, dein echter Grenz-Abgabensatz sinkt dort wieder.
  • • RV/AV-BBG (8.450 €/Monat, 2026 bundeseinheitlich): noch 1.400 € Brutto/Jahr bis zur Schwelle.
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Optimierung & Hebel

3.000 € / Jahr
1.200 €24.000 €
Von 3.000 € Brutto-Erhöhung bleiben dir netto:
1.932 €
(64,4 % der Erhöhung)
Du verlierst 1.068 € (35,6 %) an Steuern und Sozialabgaben.
✅ BBG-Sprung: Du überschreitest dabei die RV/AV-Beitragsbemessungsgrenze (101.400 €/Jahr). Über dieser Schwelle fallen keine RV/AV-Beiträge mehr an — der Teil der Erhöhung über der Grenze wird relativ effizienter.
Vorher Netto/Jahr
66.879 €
Nachher Netto/Jahr
68.810 €

Verlauf nach Brutto-Einkommen

Vergleich: tariflicher Grenzsteuersatz nach §32a EStG vs. echter Grenz-Abgabensatz (inkl. Soli, KiSt, AN-SV) und durchschnittliche Abgabenquote.

§32a-Grenzsteuersatz echter Grenz-Abgabensatz Durchschnittsquote· gestrichelt: BBG KV/PV (69.750 €) und RV/AV (101.400 €)· 1,0 % = 1 %

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