Was bringt die Gehaltserhöhung netto? (2026)

Die ehrliche Antwort: Es kommt nicht auf deinen Tarif-Grenzsteuersatz an, sondern auf den echten Grenz-Abgabensatz inklusive Sozialabgaben.

€/Jahr
15.000 €250.000 €
Veranlagung

Die Schätzung Brutto → zvE basiert auf Pauschalen (Werbungskosten 1.230 €, Vorsorgeaufwendungen). Eine echte Steuererklärung kann durch individuelle Werbungskosten oder Sonderausgaben abweichen.

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Theorie — was sagen die Tabellen?

Grenzsteuersatz (§32a EStG)
34,0 %

Steuer auf den nächsten Euro deines zvE.

Durchschnittssteuersatz
19,9 %

Tatsächliche ESt geteilt durch dein zvE.

Geschätztes zvE
45.954 €
Tarifliche ESt
9.155 €
Tarifzone
2. Progressionszone (17.800 – 69.878 € zvE)

Achtung: Der Grenzsteuersatz gilt nur für den nächsten Euro deines zvE. Auf dein gesamtes Einkommen zahlst du nur den Durchschnittssteuersatz.

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Realität — was zahlst du wirklich?

Echter Grenz-Abgabensatz
48,1 %

Das nimmt der Staat dir vom nächsten Euro Brutto wirklich weg.

  • Einkommensteuer27,0 %
  • Krankenversicherung8,7 %
  • Pflegeversicherung1,8 %
  • Rentenversicherung9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung1,3 %
Soli
0 €
Kirchensteuer
0 €
SV-Anteil AN
13.050 €
Netto/Jahr
37.795 €
Wichtig: Über den Beitragsbemessungsgrenzen fallen keine Sozialabgaben mehr an, dein echter Grenz-Abgabensatz sinkt dort wieder.
  • • KV/PV-BBG (5.812,50 €/Monat): noch 9.750 € Brutto/Jahr bis zur Schwelle.
  • • RV/AV-BBG (8.450 €/Monat, 2026 bundeseinheitlich): noch 41.400 € Brutto/Jahr bis zur Schwelle.
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Optimierung & Hebel

3.000 € / Jahr
1.200 €24.000 €
Von 3.000 € Brutto-Erhöhung bleiben dir netto:
1.542 €
(51,4 % der Erhöhung)
Du verlierst 1.459 € (48,6 %) an Steuern und Sozialabgaben.
Vorher Netto/Jahr
37.795 €
Nachher Netto/Jahr
39.337 €

Verlauf nach Brutto-Einkommen

Vergleich: tariflicher Grenzsteuersatz nach §32a EStG vs. echter Grenz-Abgabensatz (inkl. Soli, KiSt, AN-SV) und durchschnittliche Abgabenquote.

§32a-Grenzsteuersatz echter Grenz-Abgabensatz Durchschnittsquote· gestrichelt: BBG KV/PV (69.750 €) und RV/AV (101.400 €)· 1,0 % = 1 %

Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz — der häufigste Denkfehler

Wenn du im Spitzensteuersatz bist (ab 69.879 € zvE), versteuerst du nicht dein gesamtes Einkommen mit 42 %. Nur der Teil über der Schwelle. Auf dein Gesamteinkommen zahlst du den Durchschnittssteuersatz, der typisch 10–15 Prozentpunkte niedriger liegt. Trotzdem ist es der Grenzsteuersatz, der entscheidet, was von deinem nächsten Euro Erhöhung übrig bleibt.

Warum bleibt von der Erhöhung weniger als von Stunde 1?

Der erste Euro deines Brutto wird durch Grundfreibetrag (12.348 € in 2026) gar nicht besteuert. Jeder weitere Euro klettert mit dem progressiven Tarif schrittweise nach oben — und parallel laufen Sozialabgaben (KV/PV/RV/AV) mit. Bei mittleren Einkommen ergibt sich daraus ein echter Grenz-Abgabensatz von 47–53 %, also: gut die Hälfte deiner Erhöhung geht an Staat und Sozialkassen.

5 typische Beispielrechnungen

PersonaBruttoErhöhungNetto bleibtQuote
40.000 €
Berufseinsteiger
40.000 €+2.000 €1.116 €55,8 %
60.000 €
Erfahrener Angestellter
60.000 €+5.000 €2.559 €51,2 %
80.000 €
Senior, knapp über Spitzensatz-Schwelle
80.000 €+5.000 €2.639 €52,8 %
100.000 €
Top-10-%-Verdiener, kreuzt RV-BBG
100.000 €+10.000 €5.214 €52,1 %
150.000 €
Führungskraft, voll über beiden BBGs
150.000 €+10.000 €5.569 €55,7 %

Ab wann lohnt sich Gehaltsumwandlung statt Cash-Erhöhung?

Faustregel: Sobald dein echter Grenz-Abgabensatz über 45 % liegt, lohnt sich jede Form von Gehaltsumwandlung deutlich — bAV/Direktversicherung, Fahrradleasing, Sachbezüge, Erholungsbeihilfe. Beispiel: Bei 50 % Grenz-Abgabensatz kostet dich ein 100-€-bAV-Beitrag nur 50 € weniger Netto, weil die anderen 50 € sonst sowieso an den Staat geflossen wären. Das gilt bis zur 4-%-Schwelle der RV-BBG (4.056 € in 2026 steuerfrei + 4.056 € sozialabgabenfrei).

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